Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dan Pardella, Kreuzstraße 2, 04103 Leipzig
E-Mail: hej@danpardella.de Web: danpardella.de

Stand: 17.08.2026 · Version 1.1

Aufbau

Diese AGB bestehen aus zwei Teilen.

Teil A — Allgemeiner Teil gilt für alle Leistungen.

Teil B — Besondere Bedingungen enthält Regelungen für einzelne Leistungsarten: B1 für Lizenzen an der Software AgentNice, B2 für Audits, B3 für Relaunch-Beratung.

Bei Widersprüchen zwischen Teil A und Teil B geht Teil B vor.


Teil A — Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dir und mir, Dan Pardella, unabhängig davon, ob der Vertrag über den Shop auf danpardella.de oder auf Grundlage eines individuellen Angebots zustande kommt.

(2) Meine Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.

(3) Im Bestellprozess ist die Angabe einer Firma verpflichtend. Zusätzlich bestätigst du dort ausdrücklich, dass du als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB bestellst. Ohne diese Bestätigung kann keine Bestellung abgeschlossen werden.

(4) Ein Widerrufsrecht besteht nicht und wird auch nicht freiwillig eingeräumt. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

(5) Deine eigenen Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widerspreche. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn ich sie in Textform bestätigt habe.

(6) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Bestellung über den Shop. Die Darstellung der Produkte auf danpardella.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs gibst du ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn ich die Bestellung in Textform bestätige oder mit der Leistungserbringung beginne. Eine automatisierte Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.

(2) Individuelles Angebot. Außerhalb des Shops kommt der Vertrag durch deine Annahme meines Angebots in Textform zustande. Meine Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

(3) Vertragssprache ist Deutsch. Den Vertragstext speichere ich; du erhältst ihn mit der Bestätigung.

§ 3 Leistungserbringung

(1) Ich erbringe meine Leistungen fachgerecht und nach dem anerkannten Stand der Technik.

(2) Ich darf Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen. Für deren Leistungen stehe ich wie für eigene ein. Der Einsatz von Dienstleistern, die dabei personenbezogene Daten verarbeiten, richtet sich zusätzlich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

(3) Termine sind nur verbindlich, wenn ich sie ausdrücklich als verbindlich bezeichne. Verzögert sich ein Termin aus Gründen, die du zu vertreten hast — insbesondere durch ausbleibende Mitwirkung nach § 4 —, verschieben sich meine Leistungszeiten entsprechend.

§ 4 Mitwirkungspflichten

(1) Du stellst alle Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben bereit, die ich zur Leistungserbringung benötigst, und zwar rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form.

(2) Du benennst mir eine ansprechbare Person mit Entscheidungsbefugnis sowie eine Vertretung.

(3) Du stellst sicher, dass die von dir bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die ihrer Nutzung im vereinbarten Umfang entgegenstehen. Werden gegen mich Ansprüche Dritter wegen dieser Inhalte erhoben, stellst du mich davon frei, soweit du die Rechtsverletzung zu vertreten hast.

(4) Vor Eingriffen an deinen Systemen sorgst du für eine vollständige und wiederherstellbare Datensicherung.

(5) Mitwirkungshandlungen sind Hauptpflichten, soweit sie in Teil B ausdrücklich als solche bezeichnet sind.

§ 5 Preise, Zahlung, Verzug

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise.

(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Gerätst du in Verzug, kann ich Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann ich nach vorheriger Ankündigung und angemessener Nachfrist meine Leistungen bis zum Ausgleich zurückhalten. Deine Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.

(5) Aufrechnen kannst du nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dir nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags. Vertraulich sind Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

(2) Die Pflicht gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

(3) Ich darf dich nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen. Ohne Zustimmung erfolgt keine Nennung.

§ 7 Datenschutz

(1) Soweit ich in deinem Auftrag personenbezogene Daten verarbeite, schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil des Vertrags.

(2) Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag gehen in datenschutzrechtlichen Fragen die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor. Das gilt auch für die dortige Haftungsregelung.

(3) Die Folgen einer nicht erteilten Zustimmung zum Auftragsverarbeitungsvertrag regelt § 20.

§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) An Dokumenten, Konzepten und sonstigen Arbeitsergebnissen, die ich für dich erstelle, räume ich dir mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für deine eigenen geschäftlichen Zwecke ein.

(2) Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf meiner vorherigen Zustimmung in Textform. Die Weitergabe an mit dir verbundene Unternehmen und an von dir beauftragte Dienstleister zum Zweck der Umsetzung ist ohne gesonderte Zustimmung zulässig.

(3) An der Software AgentNice werden ausschließlich die in § 14 geregelten Rechte eingeräumt.

(4) Meine Methoden, Vorlagen, Werkzeuge und mein allgemeines Erfahrungswissen bleiben mein Eigentum und dürfen von mir uneingeschränkt weiterverwendet werden.

§ 9 Haftung

(1) Ich hafte unbeschränkt a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von mir oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von mir oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines meiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; c) nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes; d) im Umfang einer von mir übernommenen Garantie.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertraust und vertrauen darfst. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; sie ist insgesamt für sämtliche Ansprüche innerhalb eines Vertragsjahres auf das im jeweiligen Vertragsjahr gezahlte Nettoentgelt begrenzt.

(3) Für den Verlust von Daten hafte ich nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch dich zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. § 4 Abs. 4 bleibt unberührt.

(4) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten meiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Für datenschutzrechtliche Pflichtverstöße geht die Haftungsregelung des Auftragsverarbeitungsvertrags dieser Regelung vor.

§ 10 Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb meines Einflussbereichs — insbesondere Naturereignisse, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikationsnetze sowie Ausfälle von Vorleistern — befreien mich für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert das Ereignis länger als acht Wochen, können beide Seiten den betroffenen Vertrag kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, im Voraus gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen zu erstatten.

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Bei Dauerschuldverhältnissen kann ich diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an technische Entwicklungen erforderlich ist und dich nicht unangemessen benachteiligt.

(2) Änderungen kündige ich mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Widersprichst du nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weise ich in der Ankündigung gesondert hin. Widersprichst du, kann ich den Vertrag zum nächsten Laufzeitende kündigen.

(3) Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte oder des Preises sind nicht Gegenstand dieser Regelung. Für Preise gilt § 16.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Leipzig, soweit du Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist. Ich bin berechtigt, auch an deinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

(3) Erfüllungsort ist Leipzig.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

(5) Du kannst Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit meiner vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Teil B — Besondere Bedingungen

B1 — Lizenzen an der Software AgentNice

§ 13 Gegenstand

(1) Gegenstand ist die zeitlich befristete Überlassung der Software AgentNice zur Nutzung als KI-gestütztes Chat-Widget auf einer von dir benannten Domain sowie der Betrieb der dafür erforderlichen serverseitigen Infrastruktur.

(2) Welche Funktionen im Einzelnen umfasst sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Produktvariante zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

(3) Zur Leistung gehört die Einrichtung des Agenten auf Grundlage der von dir bereitgestellten und freigegebenen Inhalte sowie deren Pflege während der Laufzeit.

§ 14 Nutzungsrechte

(1) Du erhältst für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software auf der im Bestellprozess angegebenen Domain zu nutzen.

(2) Die Lizenz ist an diese Domain gebunden. Ein Domainwechsel ist mir anzuzeigen; ich stelle die Lizenz um. Eine gleichzeitige Nutzung auf mehreren Domains bedarf einer entsprechenden Anzahl an Lizenzen.

(3) Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht. Dekompilierung ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang gestattet.

(4) Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Installierte Client-Komponenten sind zu entfernen.

§ 15 Laufzeit, Beginn, Verlängerung, Kündigung

(1) Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.

(2) Sie beginnt mit der Aktivierung, spätestens jedoch sechs Wochen nach Vertragsschluss. Aktivierung ist der Zeitpunkt, zu dem das Widget auf deiner Domain betriebsbereit ist. Ich dokumentiere diesen Zeitpunkt und teile ihn dir mit.

(3) Verzögert sich die Aktivierung aus Gründen, die du zu vertreten hast, beginnt die Laufzeit abweichend von Absatz 2 sechs Wochen nach Vertragsschluss.

(4) Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wird.

(5) Ich erinnere dich spätestens zwei Monate vor Laufzeitende in Textform an die bevorstehende Verlängerung und nenne dabei den Preis der Folgeperiode.

(6) Die Kündigung bedarf der Textform.

(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 16 Preisanpassung

(1) Ich kann das Entgelt zum Beginn einer Verlängerungsperiode anpassen.

(2) Die Anpassung kündige ich spätestens zwei Monate vor Laufzeitende in Textform an, gemeinsam mit der Erinnerung nach § 15 Abs. 5.

(3) Du kannst den Vertrag daraufhin bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zum Laufzeitende kündigen. Auf dieses Recht weise ich in der Ankündigung hin.

§ 17 Verfügbarkeit und Störungen

(1) Ich betreibe die serverseitige Infrastruktur mit einer laufenden technischen Überwachung und bemühe mich um eine dauerhaft hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.

(2) Störungen erkenne ich in der Regel selbst über die eingesetzte Überwachung und behebe sie unverzüglich. Unabhängig davon kannst du Störungen jederzeit melden.

(3) Auf Störungsmeldungen reagiere ich innerhalb eines Werktages.

(4) Wartungsarbeiten kündige ich, soweit planbar, mit angemessenem Vorlauf an und lege sie nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten.

(5) Ist die Nutzung des Widgets aus Gründen, die ich zu vertreten habe, länger als 48 zusammenhängende Stunden nicht möglich, erstatte ich dir auf Anforderung den auf diesen Zeitraum entfallenden anteiligen Anteil des Entgelts.

(6) Zeiten, in denen die Nutzung aus Gründen ausfällt, die außerhalb meines Einflussbereichs liegen — insbesondere Störungen deiner Website, deines Hostings oder der eingesetzten KI-Schnittstelle —, lösen keinen Erstattungsanspruch aus.

§ 18 Antwortqualität und Grenzen der Leistung

(1) Der Agent erzeugt Antworten auf Grundlage der von dir bereitgestellten und freigegebenen Wissensbasis.

(2) Ich schulde die sorgfältige Einrichtung und Konfiguration des Agenten auf Grundlage dieser Inhalte, eine Auslegung des Systems, die Antworten auf die hinterlegte Wissensbasis ausrichtet, sowie die laufende Korrektur gemeldeter Fehler nach Absatz 4.

(3) Ich schulde nicht, dass jede einzelne generierte Antwort inhaltlich zutreffend, vollständig oder für den jeweiligen Zweck geeignet ist. Generative KI-Systeme können fehlerhafte Ausgaben erzeugen. Für die Richtigkeit und Aktualität der von dir bereitgestellten Inhalte bist du verantwortlich.

(4) Meldest du mir eine fehlerhafte Antwort, melde ich mich innerhalb von zwei Werktagen zurück und teile dir mit, wie ich vorgehe. Die Korrektur nehme ich unverzüglich vor, sobald mir die dafür erforderlichen Angaben vorliegen.

(5) Der Agent erteilt keine Rechts-, Steuer- oder Medizinberatung. Das Widget ist kein geeigneter Kanal für die Eingabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Du weist die Nutzer deiner Website in deiner Datenschutzinformation entsprechend hin.

(6) Du bist dafür verantwortlich, das Widget auf einer tragfähigen Rechtsgrundlage einzubinden und erforderliche Einwilligungen einzuholen.

§ 19 Faire Nutzung

(1) Die Lizenz ist auf das für deinen Geschäftsbetrieb typische Anfragevolumen ausgelegt. Einen Richtwert nennt die Leistungsbeschreibung der jeweiligen Produktvariante.

(2) Wird der Richtwert dauerhaft und erheblich überschritten, teile ich dir das in Textform mit und schlage eine angepasste Staffelung vor.

(3) Kommt innerhalb von 30 Tagen ab dieser Mitteilung keine Einigung zustande, kann ich die Nutzung auf ein dem Richtwert entsprechendes Maß begrenzen. Der vertraglich zugesagte Leistungsumfang wird dabei nicht unterschritten.

(4) Die Begrenzung endet, sobald eine Staffelung vereinbart ist.

(5) Eine Abschaltung des Widgets allein wegen Überschreitung des Richtwerts erfolgt nicht.

§ 20 Auftragsverarbeitungsvertrag

(1) Der Betrieb des Widgets setzt einen wirksamen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO voraus. Ohne ihn darf ich die Verarbeitung nicht durchführen.

(2) Die Zustimmung zum Auftragsverarbeitungsvertrag sowie zu erforderlichen Anpassungen ist eine Hauptmitwirkungspflicht.

(3) Liegt keine Zustimmung vor, erinnere ich dich nach zehn Tagen in Textform und weise nach zwanzig Tagen erneut unter Hinweis auf die Folgen hin.

(4) Bleibt die Zustimmung 30 Tage aus, ruht die Leistung. Das Widget wird bis zur Zustimmung deaktiviert.

(5) Das Ruhen ist keine Kündigung. Deine Zahlungspflicht bleibt bestehen. Ich nehme die Leistung unverzüglich wieder auf, sobald die Zustimmung vorliegt.

(6) Ruht die Leistung länger als weitere 30 Tage, kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 21 Beendigung und Datenlöschung

(1) Mit Vertragsende deaktiviere ich das Widget und die Lizenz.

(2) Die Löschung der im Rahmen der Auftragsverarbeitung verarbeiteten Daten richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Sie erfolgt 30 Tage nach Vertragsende, sofern du nicht vorher eine Herausgabe verlangst und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

(3) Die Frist nach Absatz 2 ist von den Fristen des § 20 unabhängig.

B2 — Audits

§ 22 Gegenstand

(1) Gegenstand eines Audits ist die Erstellung eines Prüfergebnisses in Form eines Dokuments nach der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Es handelt sich um eine Werkleistung.

(2) Geschuldet ist das Dokument mit den darin enthaltenen Feststellungen und Empfehlungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, der sich aus der Umsetzung ergeben soll, ist nicht geschuldet.

§ 23 Mitwirkung

(1) Du stellst mir die erforderlichen Zugänge, Daten und Informationen innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss bereit. Diese Mitwirkung ist eine Hauptpflicht.

(2) Erfolgt die Bereitstellung nicht fristgerecht, setze ich dir in Textform eine Nachfrist von weiteren sieben Werktagen.

(3) Verstreicht auch die Nachfrist, kann ich nach meiner Wahl den bis dahin angefallenen Aufwand abrechnen oder den Vertrag beenden und 50 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dir vorbehalten.

§ 24 Abnahme

(1) Nach Übergabe des Ergebnisses prüfst du es innerhalb von 14 Tagen.

(2) Rügst du innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel in Textform, gilt das Ergebnis als abgenommen. Auf diese Folge weise ich dich bei der Übergabe gesondert hin.

(3) Bei berechtigter Mängelrüge bessere ich nach. Nach erfolgreicher Nachbesserung beginnt die Frist nach Absatz 1 erneut zu laufen.

B3 — Relaunch-Beratung

§ 25 Review und Strategie

(1) Review und Strategie sind Werkleistungen. Geschuldet ist das jeweils in der Leistungsbeschreibung bezeichnete Ergebnis, insbesondere das Feedback- oder Konzeptdokument.

(2) Für Mitwirkung und Abnahme gelten §§ 23 und 24 entsprechend.

(3) Enthaltene Termine, Workshops und Follow-up-Zeiträume ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Variante.

(4) Findet ein Termin bei dir vor Ort statt, gilt § 27.

§ 26 Begleitung

(1) Die Begleitung ist eine Dienstleistung. Geschuldet ist die sorgfältige Beratung im vereinbarten Umfang, nicht ein bestimmter Projekterfolg.

(2) Umfang, Rhythmus und Zeitraum ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Variante.

(3) Nachlauf. Ist am Ende des vereinbarten Zeitraums ein Kontingent offen, bleibt es weitere vier Wochen abrufbar. Übertragbar sind höchstens 25 Prozent des Gesamtkontingents. Termine im Nachlauf vereinbaren wir nach Verfügbarkeit. Danach verfällt das Kontingent.

(4) Ein darüber hinausgehender Übertrag findet nicht statt. Eine Auszahlung nicht genutzter Kontingente erfolgt nicht.

(5) Support-Kanal. Ist in der Leistungsbeschreibung ein Support-Kanal enthalten, gilt die dort genannte Reaktionszeit als Frist für eine erste Rückmeldung an Werktagen, nicht als Frist für eine abschließende Lösung. Der Kanal endet mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums; im Nachlauf nach Absatz 3 werden ausschließlich die verbliebenen Sessions abgerufen.

§ 27 Termine, Absagen, Reisekosten

(1) Termine vereinbaren wir einvernehmlich in Textform.

(2) Absage von Sessions. Eine Session kann bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben werden. Bei späterer Absage oder Nichtwahrnehmung gilt sie als erbracht.

(3) Absage von Vor-Ort-Terminen. Ein Vor-Ort-Termin kann bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei verschoben werden. Bei Absage danach berechne ich 50 Prozent, ab 48 Stunden vor dem Termin 100 Prozent des auf den Termin entfallenden Anteils der Vergütung. Bereits angefallene Reisekosten sind zusätzlich zu erstatten.

(4) Muss ich einen Termin absagen, biete ich dir zeitnah einen Ersatztermin an. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

(5) Reisekosten. Vor-Ort-Termine im Raum Leipzig sind ohne gesonderte Reisekosten enthalten. Für Termine außerhalb erhältst du nach Vertragsschluss ein gesondertes Angebot für Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung. Der Vor-Ort-Termin findet erst statt, wenn du dieses Angebot in Textform bestätigt hast.